Titel Logo
Oberzent aktuell
Ausgabe 24/2026
Informationen über Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Flurbereinigung Hesselbach

 

Amt für Bodenmanagement Heppenheim

- Flurbereinigungsbehörde -

Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim

Tel.-Nr.: 0611/535-8000, Fax-Nr.: 0611/327605392

E-Mail: info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

Gz.: 2-HP-05-13-02-01-B-0002#009

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Neuwahl des Vorstandes 

der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Hesseneck Hesselbach (VF 1302)

Durch die Änderung der Wahlperioden für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (§ 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz) ist eine Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Hesseneck Hesselbach notwendig geworden. Die Neuwahl findet gemäß § 21 Abs. 2 FlurbG vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim am:

Dienstag, den 23.06.2026 um 19:00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus Hesselbach 

Limesstraße 25, 64760 Oberzent

statt.

Gewählt werden vier ordentliche Mitglieder und vier stellvertretende Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft. Wiederwahl ist möglich.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument zur Wahl mit.

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigte. Teilnehmer, die am persönlichen Erscheinen im Wahltermin verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Eigentümers auszuweisen. Die Wahlberechtigung ist im Termin nachzuweisen.

Wählbar sind nur natürliche Personen. Diese müssen nicht Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sein. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich vorgelegt wird.

Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte, auch wenn dieser von mehreren Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde, hat nur eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer (Erbengemeinschaften, Eheleute) gelten als ein Teilnehmer.

Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und ein neuer Wahltermin verspricht keinen Erfolg, so kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.

Bekanntmachung

Die Einladung zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft für das Flurbereinigungsverfahren Hesseneck Hesselbach wird in den Flurbereinigungsgemeinden: Stadt Oberzent, Stadt Eberbach, Stadt Erbach, Gemeinde Kirchzell und der Gemeinde Mudau bekannt gemacht.

Informationen zum Verfahren sind unter der Internetadresse 

https://hvbg.hessen.de/VF1302 abrufbar.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Heppenheim, den 18.05.2026

Im Auftrag
gez. Th. Fabian L.S.
(Verfahrensleitung)