Titel Logo
Oberzent aktuell
Ausgabe 26/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vandalismus in unserer Stadt

Sitzbank auf der Sensbacher Höhe

Weitere Beschädigung einer Sitzbank auf der Sensbacher Höhe

Beschädigung der Bank in der Schutzhütte am Deltaparcours

Hinweisschild am Deltaparcours

Umgeworfene Bank am Deltaparcours

Zerstörung an der Oberzent-Schule

Vandalismus an der Oberzent-Schule

Wer tut so etwas?

Leider müssen wir in Oberzent zunehmend Sachbeschädigungen an Gemeindeeigentum und an der Oberzent-Schule feststellen. Vorsätzlich werden Sitzbänke, Beschilderungen und Zäune beschädigt. Es ist nicht zu verstehen, was hier passiert. Mit viel Mühe engagieren sich Menschen, um unser Umfeld schön zu gestalten, stellen und pflegen Bänke zur Freude der Bürgerinnen und Bürger oder unserer Gäste, die als Spaziergänger, Wanderer oder Fahrradfahrer zu uns kommen. Andere machen all dies zunichte.

Wer tut so etwas?

Vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung fremden Eigentums stellt einen Straftatbestand dar und wird deshalb von der Stadt Oberzent angezeigt. Die Beschädigungen sind nicht nur moralisch verwerflich und nicht nachvollziehbar, sie kosten die Allgemeinheit auch unnötig Arbeit und Geld.

Vorfälle an der Oberzent-Schule: Im Klassenzimmer im Grünen wurde das Tor mutwillig aus der Angel gehoben, welches mit großem Aufwand vom Odenwaldkreis hergerichtet wurde. Die Schülerinnen und Schüler haben in liebevoller Nachmittagsarbeit die Bänke gebaut und gestrichen, die jetzt mutwillig zerstört wurden.

Sachbeschädigung ist ein Straftatbestand

Wir wollen die Sachbeschädigungen nicht hinnehmen und bitten Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, um Ihre Mithilfe:

Sollten Sie Beobachtungen machen, die Rückschlüsse auf die Verursacher*innen erkennen lassen, melden Sie sich bitte unbedingt beim Ordnungsamt der Stadt Oberzent, Tel. 06068/75 90-970 oder per E-Mail: Ordnungsamt@stadt-oberzent.de. Ihre Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Vielen Dank.

Für Hinweise, die zur Ermittlung der Täter*innen führen, setzen wir eine Belohnung in Höhe von 250,- Euro aus.