Herr Thomas Ihrig vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) hat sein Mandat als Stadtverordneter mit Schreiben vom 19.06.2024 niedergelegt. An seine Stelle tritt nach § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des entsprechenden Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen.
Als nachrückenden Vertreter vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) stelle ich hiermit
Herrn Stefan Reinhardt, Referatsleiter ÖPNV,
Oberzent, Stadtteil Beerfelden, Hirschhorner Straße 65,
fest.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r der Stadt Oberzent gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Metzkeil 1, 64760 Oberzent, Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.