Wir möchten nochmals auf die aktuell gültige Straßenreinigungsatzung der Stadt Oberzent vom 29.01.2020 aufmerksam machen und alle Grundstückseigentümer bzw. -nutzer auf ihre Verpflichtung zur Reinigung der Gehwege und Straßen – bis zur Mitte der Straße-, die an ihr Grundstück angrenzen, erinnern.
Diese Verpflichtung umfasst insbesondere
| • | das Entfernen von Laub, Unkraut, Müll oder anderen Verunreinigungen, |
| • | die Reinigung bei Schnee und Glätte (Winterdienst) sowie |
| • | das Freihalten von Einläufen und Abflüssen. |
Ebenfalls möchten wir an den regelmäßigen Freischnitt des Lichtraumprofils für Pflanzen und Bäume, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, hinweisen. Dieses Profil definiert den Bereich über Gehwegen und Fahrbahnen, der für die ungehinderte Nutzung durch Fußgänger, Radfahrer, Fahrzeuge und Räumdienste freigehalten werden muss und beträgt über Gehwegen 2,50 m und über Fahrbahnen 4,50 m.
Reinigung und Freischnitt sollte regelmäßig und bei Bedarf auch kurzfristig erfolgen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.