| Betr.: | Nachfolge des Ortsbeiratsmitgliedes Detlef Kuhn in den Ortsbeirat Hesseneck |
Herr Detlef Kuhn vom Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Hesseneck ist aus dem Ortsbezirk Hesseneck verzogen. Nach § 33 des Kommunalwahlgesetzes verliert der Genannte somit seinen Sitz im Ortsbeirat. An seine Stelle als tritt nach § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des entsprechenden Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen.
Als nachrückenden Vertreter vom Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Hesseneck stelle ich hiermit
Herrn Harald Diegelmann, Rentner,
Oberzent, Stadtteil Schöllenbach, Obere Siegfriedstraße 100,
fest.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r des Ortsbezirks Hesseneck gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Metzkeil 1, 64760 Oberzent, Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Oberzent, den 15. Juli 2022
Der Gemeindewahlleiter der Stadt Oberzent
gez. Ulrich