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Oberzent aktuell
Ausgabe 29/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Rathaus

In der letzten Ausgabe von Oberzent Aktuell wurde über die Notwendigkeit der Anhebung der Hebesätze zur Grundsteuer A und B informiert. Hierbei wurden leider die Prozentsätze vertauscht.

Die entsprechende Aussage muss richtig lauten: Eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A auf 350 % und für die Grundsteuer B auf 460 % ist daher notwendig.

Wir bitten Sie, dieses Versehen zu entschuldigen.