In der letzten Ausgabe von Oberzent Aktuell wurde über die Notwendigkeit der Anhebung der Hebesätze zur Grundsteuer A und B informiert. Hierbei wurden leider die Prozentsätze vertauscht.
Die entsprechende Aussage muss richtig lauten: Eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A auf 350 % und für die Grundsteuer B auf 460 % ist daher notwendig.
Wir bitten Sie, dieses Versehen zu entschuldigen.