Die Stadtteile Hebstahl, Hesselbach, Kailbach, Ober-Sensbach, Unter-Sensbach und Schöllenbach sind als Förderschwerpunkt anerkannt. Im privaten Bereich gibt es innerhalb der Fördergebiete folgende Fördermöglichkeiten:
| • | Bauliche Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Gebäude |
| • | Neuanlage und Wiederherstellung von Gebäuden im Ortskern |
| • | grünordnerische Maßnahmen im Ortskern |
| • | Investitionen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes |
| • | Investitionen in einen städtebaulich verträglichen Rückbau von Gebäuden und Grundstücken in Ortskernen |
Gefördert werden können nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen oder in Auftrag gegeben sind und für die noch kein Material gekauft oder bestellt wurde.
Maßnahmen in den restlichen Stadtteilen (ehem. Gemeinde Rothenberg und ehem. Stadt Beerfelden) können nicht mehr beantragt werden. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 € netto. Der Zuschuss beträgt 35% der förderfähigen Kosten (Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig) bis maximal 45.000,00 € je Objekt (für Kulturdenkmäler bis maximal 60.000,00 €). Beim Umbau von Wirtschaftsgebäuden (bis zu drei selbstständige Wohneinheiten) maximal 200.000,00 €.
Das Förderprogramm für Privatmaßnahmen in den Stadtteilen Hebstahl, Hesselbach, Kailbach, Ober-Sensbach, Unter-Sensbach und Schöllenbach läuft noch bis zum 31.12.2024. Förderanträge im letzten Jahr 2024 sollten nach Möglichkeit bis zum 01.03.2024 bei der Dorf- und Regionalentwicklung des Odenwaldkreises gestellt werden, um eine Bewilligung in Abhängigkeit der vorhandenen Fördermittel zu erhalten.
Interessenten melden sich bitte beim:
Landrat des Odenwaldkreises, Hauptabteilung „Ländlicher Raum, Veterinärwesen und Verbraucherschutz“, Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung in Reichelsheim, Frau Vostinar (Tel.: 06062/70-1814) oder bei der Stadt Oberzent, Herrn Schwinn (Tel.: 06068/7590-996).