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Oberzent aktuell
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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HESSENFORST Forstamt Beerfelden

Untere Forstbehörde

An den Magistrat der Stadt Oberzent

 —  Datum 19.07.2022

Festival „Sound of the Forest“ am Marbachstausee

vom 04.08. bis einschließlich 07.08. 2022

Hier:

Sperrung der unmittelbar an das Festivalgelände angrenzenden Wälder zum Schutz vor Waldbränden nach § 16 Abs. 3 Pkt. 2 Hess. Waldgesetz (HWaldG) nach Ausrufung der Waldbrandalarmstufe A ab dem 18.07. 2022 in Hessen

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

am Marbachstausee und auf dem angrenzenden Campingplatz im „Meisengrund“ findet in diesem Jahr wieder das Festival „Sound of the Forest“ vom 04.08. bis einschließlich 07.08.2022 statt.

Aufgrund der derzeit bestehenden hohen Waldbrandgefahr und der durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) am 18.07.2022 ausgerufenen Waldbrandalarmstufe A sowie der unmittelbaren Nähe des Festivalgeländes am Wald mit der hierdurch erhöhten Gefährdungslage, ordne ich nach § 16 Abs. 3, Punkt 2 HWaldG an, Teilflächen des Waldes der Gräflich Erbach-Fürstenauischen Forstverwaltung sowie des Staatswaldes entlang der südlich des Marbachstausees verlaufenden Wege

für das allgemeine Betreten zu sperren.

Das Betretungsverbot gilt für den Zeitraum vom 04.08. bis einschließlich 07.08.2022 für die im Folgenden benannten Waldteilflächen:

1)

Eine Teilfläche des gräflichen Waldes in der Gemarkung Etzean, Flur 8, Flurstücke Nr. 4/0, 10/00, 11/0, 14/0.

Die Sperrung erfolgt südlich und östlich entlang des gräflichen Waldweges Flurstück Nr. 11/0 und 14/0 sowie entlang der Waldrandseite des Waldflurstücks 10/0

2)

Teilflächen des Staatswaldes Gemarkung Hetzbach, Flur 6, Flurstücke 91/0, 89/4, 145/0,149/0, 150/0, 151/0 südlich des Weges (Gemarkung Hetzbach, Flur 6, Flurstücke 148/0 und 144/0), von der Staumauer kommend entlang der Südgrenze des vorbenannten Weges auf der Waldrandseite

bis zur südöstlichen Wegekreuzung.

Ab dieser Wegekreuzung erfolgt die Sperrung beidseitig des Weges auf einer Länge von 180 Metern

Der Verlauf der Sperrung ist in der beigefügten Karte in Rot dargestellt und vor Ort durch entsprechende Beschilderung im Abstand von ca. 50 Metern entlang des Wegeverlaufs auf der Waldrandseite erkennbar.

Die Schilder sind mit dem folgenden Text versehen:

„Gesperrt

Der Wald ist wegen hoher Waldbrandgefahr für das allgemeine Betreten gesperrt.

Die Sperrung gilt für den Zeitraum ab dem 04.08. bis einschl. 07.08.2022.

HessenForst Forstamt Beerfelden, Tel: 06068 9311 0

Email: ForstamtBeerfelden@forst.hessen.de

www.hessen-forst.de/kontakt/forstamt-beerfelden“

Diese Anordnung erfolgt im Benehmen mit der Gräflich Erbach-Fürstenauischen Forstverwaltung vom 18.07.2022 nach § 16 Abs. 3 HWaldG.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Kranhold

Kranhold

(Bereichsleitung Dienstleistung/Hoheit)