Titel Logo
Oberzent aktuell
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Anlage II zur Allgemeinverfügung des Bürgermeisters der Stadt Oberzent vom 25.07.2022 anlässlich des „Sound of the Forest“ Musikfestivals in der Zeit vom 04.08.2022 bis 07.08.2022

Bedingungen und Auflagen für den Veranstalter:

1.

Das gesamte Festivalgelände ist mit Bauzaun abzugrenzen. Der Bauzaun ist in einem Abstand von drei Meter zu allen Waldflächen aufzustellen. Ausnahme hiervon ist der Durchgang vom Campingbereich zum Konzertgelände.

2.

Alle sicherheitsrelevanten Planungen sind auf maximal 4999 Besucher ausgelegt. Daher wird die höchstzulässige Besucheranzahl, die sich gleichzeitig auf dem Festivalgelände aufhalten darf, auf 4999 Personen festgesetzt. Es sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass bei einem unerwarteten Besucherandrang eine ausreichende Kontrolle der Anzahl der Festivalbesucher gewährleistet ist (Zugangskontrolle, Strichliste etc.).

3.

Das Programm auf der Hauptbühne muss spätestens um 01.00 Uhr beendet sein. Die Sperrzeit für die Nebenbühne (Zelt) richtet sich nach der Hessischen Sperrzeitverordnung und beginnt um 03.00 Uhr.

4.

Es sind mindestens 20 Personen Sicherheitspersonal eines zertifizierten Sicherheitsunternehmens einzusetzen um die wichtigsten Kontrollpunkte zu besetzen. Das Sicherheitspersonal soll durch eine ausreichende Anzahl an Ordnern (mindestens 50) des Veranstalters unterstützt werden. Der Sicherheitsdienst ist rund um die Uhr vorzuhalten.

5.

In Absprache mit der Feuerwehr, Rotes Kreuz und DLRG sind folgende Mindeststärken der Rettungskräfte auf dem Festivalgelände bereit zu halten:

Feuerwehr

Beginn Freitag, 05.08.2022 ab 13.30 Uhr durchgehend bis Sonntag, 07.08.2022, 13.00 Uhr

Staffelstärke (6 Einsatzkräfte)

1 Löschfahrzeug LF 20 Kats

1 Fahrzeug Gerätewagen IuK

Bei Waldbrandalarmstufe A (wird durch das Hess. Umweltministerium bekanntgegeben) ist die Einsatzstärke zu erhöhen, Art und Umfang der Erhöhung legt der Leiter der Feuerwehr Oberzent fest. Bei Waldbrandalarmstufe B muss das Festival abgesagt werden und das Festivalgelände ist gemäß dem Sicherheitskonzept des Veranstalters zu räumen.

Sanitätspersonal

5 Personen Sanitätspersonal täglich bis 03.00 Uhr, danach werden die Einsatzkräfte reduziert, den Umfang der Reduzierung entscheidet der Einsatzführer des Roten Kreuzes.

1 Notfall KTW dauerhaft

von Freitag 05.08.2022,

19.00-04.00 Uhr

1 KTW B

von Samstag 06.08.2022, 12.00

bis Ende Festival

1 KTW

DLRG

Freitag 05.08.2022,

von 16.30-21.00 Uhr

7 Einsatzkräfte

und 2 Boote

von 21.00 Uhr bis

Samstag 06.08.2022, 11.00 Uhr

4 Einsatzkräfte 1 Boot

Samstag 06.08.2022,

von 11.00-21.00 Uhr

7 Einsatzkräfte

und 2 Boote

von 21.00 Uhr bis

Sonntag zum Festivalende

4 Einsatzkräfte

und 1 Boot

6.

Täglich ab 21.00 Uhr wird die Rettungsschwimmerbereitschaft sich im Festivalbüro befinden und nur im Einsatzfall tätig werden. Daher ist ab 21.00 Uhr das Baden verboten. Der Veranstalter hat ab 21.00 Uhr Hinweisschilder mit der Aufschrift „Baden verboten“ in ausreichender Zahl am Uferbereich des Festivalgeländes aufzustellen. Außerdem ist ebenfalls ab 21.00 Uhr der Uferbereich auf der gesamten Länge der „Beach Area“ (s. Lageplan Anlage I) mit rot-weißem Flatterband abzuspannen.

7.

Der Uferbereich der „Beach Area“ ist täglich in der Zeit von 21.00 Uhr bis 07.00 Uhr ausreichend auszuleuchten.

8.

Alle befestigten Wege im und zum Festivalgelände, insbesondere Rettungswege, müssen frei von Absperrungen, parkenden Fahrzeugen und Gegenständen gehalten werden.

9.

Der Veranstalter hat ausreichend Stand- und Parkflächen für Krankentransport- und Rettungsfahrzeuge der Hilfsdienste vorzuhalten. Not- und Rettungswege müssen ausreichend beschildert sein. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass eine ungehinderte Zu- und Abfahrt auf allen Campingplätzen von Fahrzeugen des Sanitäts- und Rettungsdienstes für die Dauer der Veranstaltung stets gewährleistet ist.

10.

Der Pre-Einlass für Ticketbesitzer und Helfer am 04.08.2022 ab 18:00 Uhr wird gestattet. Nach Rücksprache mit der Feuerwehr darf bis zum offiziellen Beginn des Festivals nur der Campingbereich (siehe Geländeplan) benutzt werden. Der Durchgang zum Konzertgelände muss für Besucher gesperrt bleiben. Ebenso ist ohne Badeaufsicht, das Baden verboten. Der Veranstalter hat das Ufer entsprechend abzusperren und Hinweisschilder mit der Aufschrift "Baden verboten" in ausreichender Anzahl aufzustellen.

Mit freundlichem Gruß

<Siegel>

Kehrer, Bürgermeister