Amt für Bodenmanagement Heppenheim
- Flurbereinigungsbehörde -
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim
Tel. 0611 535 8902, Fax 0611 327 6053 80
E-Mail: info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de
— Gz.: 2-HP-05-14-14-01-B-0004#006
Flurbereinigungsverfahren Hesseneck-Kailbach/Schöllenbach
Verfahrensnummer: VF 1414
Auslegung der Ergebnisse der Wertermittlung
Im Flurbereinigungsverfahren Hesseneck-Kailbach/Schöllenbach werden die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung ausgelegt. Hierzu finden folgende Termine statt:
| 1. | Auslegung der Ergebnisse der Wertermittlung: |
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung liegen aus im Rathaus Schöllenbach, Untere Siegfriedstraße 6, 64760 Oberzent, am:
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| Dienstag, 26.09.2023 | 09.00 – 17.00 Uhr |
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| Mittwoch, 27.09.2023 | 09.00 – 17.00 Uhr |
Zur Erläuterung der Wertermittlung werden zu dieser Zeit Beschäftigte der Flurbereinigungsbehörde anwesend sein.
| 2. | Anhörungstermin: |
Im Flurbereinigungsverfahren wird weiterhin der Termin zur Bekanntgabe und Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung auf Freitag, den 29.09.2023 um 10.00 Uhr, im Sitzungssaal Rathaus Schöllenbach, Untere Siegfriedstraße 6, 64760 Oberzent, anberaumt.
| 3. | Hinweise: |
Einwendungen gegen die Wertermittlung können während der Auslegung, im Anhörungstermin und danach bis zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung vorgebracht werden. Die Einwendungen können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden.
Wer keine Einwendungen erheben will und keine Auskünfte wünscht, braucht die Termine zur Auslegung nicht wahrzunehmen und am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.
Jeder Teilnehmer erhält vor diesem Termin einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes per Post, in dem die Grundstücke mit Bezeichnung, Größe und Wert nachgewiesen sind. Die Teilnehmer werden gebeten, die Angaben in den Auszügen zu überprüfen und Unstimmigkeiten oder Veränderungen (Eigentumswechsel, Rechte, Belastungen) der Flurbereinigungsbehörde mitzuteilen.
In den Terminen zu 1. und 2. werden ausschließlich Informationen und Auskünfte zur Wertermittlung erteilt. Über die neuen Grundstücke wird mit jedem Grundstückseigentümer in gesonderten Terminen, zu denen persönlich per Post eingeladen wird, verhandelt.
Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden.
| 4. | Veröffentlichung: |
Die Auslegung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Oberzent und der angrenzenden Gemeinde Mudau und der Stadt Eberbach öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter https://hvbg.hessen.de/VF1414 abrufbar.
| 5. | Datenschutz: |
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.