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Oberzent aktuell
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Oberzent

Abrundungssatzung „Unterdorfstraße“, Stadtteil Hesselbach, gem. § 34 (4) Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung)

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bauwunsch von Grundstückseigentümern in der Unterdorfstraße kann nur über eine sogenannte Abrundungssatzung verwirklicht werden. Vor Einleitung des formellen Verfahrens durch die Stadtverordneten führt der Magistrat der Stadt Oberzent die Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durch. Durch die vorgezogene Einholung von Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken sollen Verzögerungen des Verfahrens vermieden werden. Über die formelle Einleitung des Verfahrens entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent.

Aufgrund der Stellungnahmen der Fachbehörden im Rahmen der o. g. Beteiligung muss der Geltungsbereich der o. g. Satzung geändert werden: eine vorhandene Streuobstwiese kann nicht in den Ortsbereich gem. § 34 Abs. 1 BauGB einbezogen werden. Die Änderung des Geltungsbereichs erfordert eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB.

Hierdurch wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf der Satzung „Unterdorfstraße“, Stadtteil Hesselbach, mit Begründung auf die Dauer eines Monats, und zwar vom 21.08.2023 bis zum 22.09.2023 im Rathaus der Stadt Oberzent, Verwaltungsstandort Rothenberg, Hauptstraße 23, Zi. 3, öffentlich ausgelegt wird. Der Entwurf dieser Satzung mit Begründung kann auch auf der Homepage der Stadt Oberzent und im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden.

Dienststunden:

montags

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

dienstags

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

donnerstags

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

und

13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der Auslegung wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Äußerungen können schriftlich eingereicht oder bei der Stadtverwaltung mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Der Planbereich der Satzung ist in nachstehender Planzeichnung gekennzeichnet.

Oberzent, 11.08.2023
Magistrat der Stadt Oberzent
Kehrer, Bürgermeister