Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauwunsch von Grundstückseigentümern in der Unterdorfstraße kann nur über eine sogenannte Abrundungssatzung verwirklicht werden. Vor Einleitung des formellen Verfahrens durch die Stadtverordneten führt der Magistrat der Stadt Oberzent die Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durch. Durch die vorgezogene Einholung von Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken sollen Verzögerungen des Verfahrens vermieden werden. Über die formelle Einleitung des Verfahrens entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent.
Hierdurch wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf der Satzung „Unterdorfstraße“, Stadtteil Hesselbach, mit Begründung auf die Dauer eines Monats, und zwar vom 21.08.2023 bis zum 22.09.2023 im Rathaus der Stadt Oberzent, Verwaltungsstandort Rothenberg, Hauptstraße 23, Zi. 3, öffentlich ausgelegt wird. Der Entwurf dieser Satzung mit Begründung kann auch auf der Homepage der Stadt Oberzent und im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden.
Dienststunden:
| montags | von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| dienstags | von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| donnerstags | von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| und | 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
| freitags | von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Während der Auslegung wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Äußerungen können schriftlich eingereicht oder bei der Stadtverwaltung mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Der Planbereich der Satzung ist in nachstehender Planzeichnung gekennzeichnet.