Nach § 35 des Hessischen Jagdgesetzes sind durch den Magistrat der Stadt Oberzent je für die Dauer von 4 Jahren sachkundige Personen als Wildschadensschätzer zu bestellen. In diesem Zuge sind wir aktuell auf der Suche nach Personen, die sich vorstellen können Wildschadensschätzungen für die Stadt Oberzent durchzuführen.
Bei Interesse melden Sie sich bis zum 03.09.2024 bei Helmut Schäfer (Verwaltungsstandort Beerfelden) unter der Telefonnummer 06068/7590-971 oder per E-mail an