Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie bereits berichtet, wird die Stadt Oberzent die Grundsteuerhebesätze rückwirkend zum 01.01.2025 für die Grundsteuer A auf 350 % und für die Grundsteuer B auf 460 % anheben. Die Bescheide hierzu wurden am 11.08.2025 postalisch verschickt. Die Fälligkeit der Zahlung wird auf den 15.09.2025 festgelegt.
Wir bitten dringend von telefonischen Anfragen abzusehen und verweisen auf unsere E-Mail-Adresse grundsteuer@stadt-oberzent.de für eventuelle Rückfragen zu Ihrem Bescheid.