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Oberzent aktuell
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Oberzent zu besetzen

Am 27.09.2023 endet die Amtszeit der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Oberzent. Bei diesem Ehrenamt handelt es sich um eine Einrichtung, die der Schlichtung verschiedener Rechtsstreitigkeiten im Vorfeld von gerichtlichen Auseinandersetzungen dient. Die neue Schiedsperson ist von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von 5 Jahren zu wählen und dem Direktor des Amtsgerichtes Michelstadt zur Bestätigung vorzuschlagen.

Eine Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein.

Das Amt kann nicht bekleiden,

1.

wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.

eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3.

wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;

4.

wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

5.

wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570)) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

In das Amt soll nicht berufen werden, wer

1.

bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;

2.

nicht in dem Bezirk des Schiedsamts, bei Gemeinden mit mehreren Schiedsämtern nicht in der Gemeinde wohnt;

3.

durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Auf die bevorstehende Wahl wird hiermit hingewiesen. Personen, die sich für dieses Ehrenamt interessieren, können sich bis zum 05.09.2023 beim Magistrat der Stadt Oberzent, Metzkeil 1, 64760 Oberzent bewerben. Dort erhalten sie auch weitere Informationen (Ansprechpartnerin: Frau Eckert, Tel. 06068/7590-931, E-Mail: personalamt@stadt-oberzent.de).

Oberzent, den 25.08.2023
Der Magistrat
Christian Kehrer
Bürgermeister