Titel Logo
Oberzent aktuell
Ausgabe 34/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Oberzent für das Jahr 2024

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 23.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

2024

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

30.999.967 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-31.613.323 €

mit einem Saldo von

-613.356 €

im außerordentlichen Ergebnis

2024

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

0 €

mit einem Fehlbedarf von

-613.356 €

im Finanzhaushalt

2024

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

423.400 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.861.100 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-7.442.430 €

mit einem Saldo von

-4.581.330 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.045.502 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-750.932 €

mit einem Saldo von

2.294.570 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf von

-1.863.360 €

festgesetzt.

§ 2

2024

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird wie folgt festgesetzt:

3.045.502 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden in 2024 nicht veranschlagt.

§ 4

2024

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird wie folgt festgesetzt:

500.000 €

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

2024

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

550 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

550 v. H.

2. Gewerbesteuer auf

400 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept für 2024 wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

Oberzent, 23.04.2024

Der Magistrat der Stadt Oberzent

gez. Christian Kehrer, Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

„Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Oberzent für das Haushaltsjahr 2024

Hiermit erteile ich folgende nach § 97 a der Hessischen Gemeindeverordnung (HGO) erforderliche Genehmigungen der Haushaltssatzung der Stadt Oberzent für das Haushaltsjahr 2024:

a)

zu der Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Finanzhaushalts in der Planung.

b)

zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von 3.045.502 € (in Worten: drei Millionen fünfundvierzigtausendfünfhundertzwei Euro), gemäß § 103 Abs. 2 HGO und

c)

zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von 500.000 € (in Worten: fünfhunderttausend Euro), gemäß § 102 Abs. 4 HGO.

Im Auftrag
Detlef Röttger
Oberamtsrat“

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 29.08.2024 bis 10.09.2024 im Rathaus Beerfelden, Metzkeil 1, Zimmer 7, zu den folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch

geschlossen!

Donnerstag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Oberzent, 22.08.2024

Der Magistrat der Stadt Oberzent
gez. Christian Kehrer, Bürgermeister