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Oberzent aktuell
Ausgabe 34/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen allgemein

Ausscheiden des Ortsbeiratsmitgliedes Harald Diegelmann aus dem Ortsbeirat Hesseneck

Herr Harald Diegelmann vom Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Hesseneck ist aus dem Ortsbezirk Hesseneck verzogen. Nach § 33 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) verliert der Genannte somit seinen Sitz im Ortsbeirat. An seine Stelle als tritt nach § 34 KWG der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des entsprechenden Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen.

Ein nachrückender Vertreter vom Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Hesseneck konnte nicht festgestellt werden. Der Ortsbeirat Hesseneck besteht nunmehr bis zum Ende der laufenden Wahlzeit aus sechs Mitgliedern.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r des Ortsbezirks Hesseneck gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Metzkeil 1, 64760 Oberzent, Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Oberzent, den 22.08.2025
Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Oberzent
gez. Schäfer