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Oberzent aktuell
Ausgabe 34/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Ausscheiden des Ortsbeiratsmitgliedes Tobias Flick aus dem Ortsbeirat Hetzbach

Herr Tobias Flick vom Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Hetzbach ist aus dem Ortsbezirk Hetzbach verzogen. Nach § 33 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) verliert der Genannte somit seinen Sitz im Ortsbeirat. An seine Stelle als tritt nach § 34 KWG der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des entsprechenden Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen.

Als nächsten Bewerber vom Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Hetzbach habe ich Herrn Patrick Wrba festgestellt. Herr Wrba ist jedoch aus dem Ortsbezirk Hetzbach verzogen.

Nunmehr stelle ich als nachrückenden Vertreter vom Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Hetzbach

Herrn Sven Heckmann, KFZ-Meister,

Oberzent, Stadtteil Hetzbach, Sonnenhöhe 10,

fest.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r des Ortsbezirks Hetzbach gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Metzkeil 1, 64760 Oberzent, Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Oberzent, den 22.08.2025
Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Oberzent
gez. Schäfer