Die Nachbarschaft kann schön sein. Man hilft sich, feiert gemeinsam und sorgt sich umeinander. Ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn wer wünscht sich das nicht? Aber nicht immer ist die Nachbarschaft so harmonisch, wie sie im Buche steht. Mal eine Party die ausgeufert ist, mal eine falsche Meinung geäußert und schon steht man auf Kriegsfuß mit den Menschen, mit denen man Haus an Haus, Garten an Garten wohnt. Bei vielen dieser Streitereien erhofft sich einer der Parteien meist früher oder später Behördliche Hilfe. Ein Anruf beim Ordnungsamt, oder der Polizei soll das nachbarschaftliche Verhältnis dann wieder richten. Leider können wir dabei oftmals nur auf den privaten Klageweg verweisen. Zum Glück hat der Gesetzgeber im Hessischen Nachbarrechtsgesetz aber viele Fälle bereits geregelt, so dass jeder weiß, wie er sich zu verhalten hat. Ihre Stadtverwaltung hilft Ihnen gerne dabei, sich in dem Gesetz zurechtzufinden.
Auf häufige Fragen möchten wir trotzdem heute einmal kurz eingehen.
Der Hund von meinem Nachbar ist regelmäßig in unserem Garten. Haben wir Anspruch auf einen Zaun?
Der Eigentümer von zwei bebauten Grundstücken sind verpflichtet bei einer entsprechenden Errichtung einer Einfriedung mitzuwirken. Die Kosten für die ortsübliche Einfriedung tragen in der Regel die beiden Nachbarn zu gleichen Teilen.
Wir haben einen Apfelbaum an die Grundstücksgrenze gepflanzt. Ist das zu nah?
Ja, gemäß dem Nachbarrechtsgesetz gibt es für verschiedene Pflanzen Mindestabstände. Beim Apfelbaum sind es zum Beispiel 2 Meter. Dies gilt allerdings nicht für Pflanzen, welche schon vor langer Zeit gepflanzt wurden. Grundsätzlich gilt, wenn der Nachbar zu nah pflanzt, hat man 3 Jahre lang die Möglichkeit die Beseitigung zu verlangen.
Merke: Wer einen großen Abstand hält, hat später weniger Arbeit mit dem Rückschnitt der Pflanzen.
Mein Nachbar renoviert am Sonntag sein Haus und benutzt laute Werkzeuge. Darf er das?
Sonn- und Feiertage sind gesetzlich definierte Ruhetage. Hier soll der Mensch in Ruhe entspannen können. Mit lärmintensiven Geräten darf daher, wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt, nur von Montag bis Samstag von 07:00-20:00 Uhr gearbeitet werden. Ein Verstoß kann von der Behörde sogar mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer sonntags trotzdem arbeiten möchte, darf natürlich in Haus und Garten leichte Arbeiten durchführen. Dabei sind allerdings unnötige Störungen der Nachbarschaft zu vermeiden.
Wer hilft uns beim Streit mit dem Nachbarn?
Stellen Sie sich zunächst die Frage, ob der Nachbar überhaupt weiß, dass sein Verhalten stört. Oftmals schwellen Konflikte aus der Unwissenheit heraus überhaupt etwas falsch zu machen. Suchen sie zunächst höflich das Gespräch, holen sie sich Rat bei anderen Nachbarn, oder sprechen sie jemanden an, welcher vermitteln kann. Sollte alles nichts helfen, können Sie in vielen Fällen den Klageweg über ein Zivilgericht bestreiten. Zuvor ist allerdings ein Schlichtungsverfahren über das örtliche Schiedsamt notwendig. Die Schiedsperson versucht auch hier nochmal zu vermitteln, damit die betroffenen Parteien sich einigen. Rat bekommen Sie auch von einem entsprechenden Fachanwalt für Zivilrecht.
Welche Pflichten habe ich an den Straßengrundstücken?
Wenn ihr Grundstück an der Straße liegt, ist der Nachbar die Kommune, das Land oder sogar der Bund. Hier regelt nicht mehr das Nachbarrechtsgesetz, sondern das Straßengesetz und städtische Satzungen.
Wichtig zu nennen ist die Pflicht, die Straße regelmäßig zu kehren und im Winter von Schnee und Eis zu befreien. Zudem die Verpflichtung, Gewächse bis zu 4,50 m über die Fahrbahn und bis an die Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. Das sogenannte Lichtraumprofil. Der Rückschnitt ist erforderlich, dass Fußgänger und Fahrzeuge gefahrlos die Straßen nutzen können.
Bitte beachten Sie bei der Neuanlage Ihres Gartens darauf, dass zu nah an die Straße gesetzte Pflanzen regelmäßig gepflegt werden müssen.
Weitere Regelungen und Hinweise finden Sie in der Broschüre ,,Nachbarrecht - Eine Orientierungshilfe“, herausgegeben vom Hessischen Ministerium der Justiz. Die Broschüre finden Sie zum Download auf der Website das Justizministerium, beim Ordnungsamt am Verwaltungsstandort Beerfelden oder an unserm Stand im Rahmen der Bürgerbefragung.
KOMPASS-Bürgerbefragung startet
In dieser Woche startet die Bürgerbefragung im Rahmen der Sicherheitsinitiative KOMPASS. Bereits diesen Freitag am 02.09.2022 konnten die Bürger uns auf dem Beerfelder Wochenmarkt antreffen, ansprechen und sich informieren. Auch die ersten Fragebögen wurden ausgefüllt.
Denn wir brauchen Ihre Unterstützung, Meinung und Mithilfe!
Nur die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt wissen, wo der Schuh drückt und an welchen Orten Handlungsbedarf besteht. Wo fühlen Sie sich gestört, wo haben Sie vielleicht sogar Angst? Nehmen sie daher an der Bürgerbefragung in den nächsten Wochen teil.
So geht’s:
| 1. | Treffen Sie uns bei einem unserer Stände in den nächsten Wochen. Wo und wann sie uns finden, können Sie aus der Oberzent Aktuell entnehmen. Bei einem netten Gespräch, können Sie dann den Fragebogen vor Ort ausfüllen und in die Sicherheitsbox werfen. |
| 2. | Trennen Sie den Fragebogen welcher sich auf der nächsten Seite befindet heraus und werfen Sie ihn ausgefüllt zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung in die Sicherheitsboxen, welche wir an jedem Verwaltungsstandort aufgestellt haben. |
| 3. | Gehen Sie auf unsere Website www.stadt-oberzent.de Dort haben wir den Link zur Umfrage in einem Beitrag hinterlegt. |
| 4. | Scannen sie ganz bequem den QR Code ein und nehmen sie an der Umfrage von Ihrem Handy aus teil. |
Sie fühlen sich sicher? Auch dann dürfen Sie gerne teilnehmen und uns Ihre Meinung mitteilen.
| Hier finden Sie unseren Stand die nächste Woche: | |
| Dienstag 06.09.2022 | |
| von 11:00 bis 15:00 Uhr | am REWE Markt in Beerfelden |
| Donnerstag 08.09.2022 | |
| von 16:00 bis 20:00 Uhr | am Penny Markt in Beerfelden |
Kommen Sie vorbei, machen Sie mit! Wir freuen uns.
Fragebogen siehe Seite