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Oberzent aktuell
Ausgabe 35/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
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Illegale Zerstörung von Biberdämmen

In der Gemarkung Unter-Sensbach hat sich ein neues Bibervorkommen etabliert. Ein dazugehöriger vom Biber errichteter Damm wurde in den vergangenen Wochen mutwillig zerstört. Da es sich bei dem Europäischen Biber gemäß Europa- und Bundesrecht um ein streng geschütztes Tier handelt, ist die Zerstörung des Lebensraums nach Bundesnaturschutzgesetz verboten. Der Lebensraum des Bibers umfasst sowohl den Bau, die vom Biber errichteten Dämme und den ggf. mit Wasser überstauten Bereich. Die zuständigen Behörden haben im Fall Unter-Sensbach ein naturschutzrechtliches Verfahren eingeleitet. Selbstständige Eingriffe in das Habitat dieser streng geschützten Art sind untersagt. Ohne Zustimmung der Oberen und Unteren Naturschutzbehörde dürfen keine Veränderungen an einem Biberdamm oder –bau vorgenommen werden.

Regionales Bibermanagement

Um Konflikte zwischen Landnutzung und Artenschutz des Bibers vorzubeugen bitten wir die Betroffenen sich zukünftig an das amtliche Bibermanagement zu wenden. Gemeinsam werden individuelle Managementmaßnahmen erarbeitet.

Ansprechpartner des Bibermanagements für den Odenwaldkreis sind:

RP Darmstadt, Obere Naturschutzbehörde

Ulrich Götz-Heimberger

Ulrich.Goetz-Heimberger@rpda.hessen.de

06151-126838

UNB Odenwaldkreis

Karlheinz Kinzer

kh.kinzer@odenwaldkreis.de

06062-70319

Forstamt Beerfelden

Esther Dedial

Esther.Dedial@forst.hessen.de

0160-7400168

Aufgaben des Bibermanagements

Nachdem der Biber in weiten Teilen Deutschlands durch den Menschen fast ausgerottet wurde,

wurde er im Spessart aktiv wieder angesiedelt. Auch im Odenwaldkreis ist der Biber wieder an einen Großteil der Gewässer zurückgekehrt. Das größte europäische Nagetier stellt durch seine Lebensweise und die Gestaltung seines Lebensraumes eine Aufwertung für die Natur und Landschaft dar. Er schafft Lebensraum für heimische Pflanzen- und Tierarten, hält Wasser in der Landschaft und trägt so zur Grundwasserneubildung bei. Neben vielen positiven Auswirkungen des Bibers kommt es durch Nutzungsansprüche in der Kulturlandschaft zu Konflikten. Überschwemmte Wiesen und Weiden, angenagte oder gefällte Bäume und unterirdische Biberröhren.

Das amtliche Bibermanagement ist Ansprechpartner für Gemeinden, Bürger*innen, betroffene Grundstückseigentümer*innen oder Bewirtschafter*innen, welche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Biber haben. Das Ziel des Bibermanagements ist es, die menschlichen Interessen und Ansprüche an Flächen sowie den Biber als streng geschützte Art gleichermaßen zu berücksichtigen.

Aufgaben des Bibermanagements ist das Monitoring und die Erfassung aller Biberreviere, die Beratung bei präventiven Maßnahmen wie dem Baumschutz sowie wo nötig die Umsetzung schadensminimierender Maßnahmen.

Maßnahmen zur Wasserstandsregulierung, welche Veränderungen am Damm bedürfen, sind nur durch eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zulässig und werden ausschließlich von den Fachbehörden entschieden.

Dammzerstörungen stimulieren den Biber in den meisten Fällen, den für sie notwendigen Damm wieder aufzubauen und sind unabhängig von dem Verbot, kontraproduktiv.

Bitte wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen zum Biber und Bibermanagement sowie Konfliktfällen zeitnah und möglichst präventiv an die regionalen Ansprechpartner.