Flurbereinigung Neckar-Odenwald-Kreis
Az.: 2.26 - 3137 / B 12.01
Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - untere Flurbereinigungsbehörde - erklärt das Flurbereinigungsverfahren Mudau-Scheidental für abgeschlossen.
Hierzu wird festgestellt, dass
| - | die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan (und seinen Nachträgen) bewirkt ist, |
| - | den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen, |
| - | die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist, |
| - | die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind. |
Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.
Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3137) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung können die Beteiligten und der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis (Sitz: Neckarelzer Straße 7, 74821 Mosbach) erheben