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Ausgabe 36/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Neckar-Odenwald-Kreis

Az.: 2.26 - 3137 / B 12.01

Schlussfeststellung

vom 22.08.2024

Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - untere Flurbereinigungsbehörde - erklärt das Flurbereinigungsverfahren Mudau-Scheidental für abgeschlossen.

Hierzu wird festgestellt, dass

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die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan (und seinen Nachträgen) bewirkt ist,

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den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen,

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die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist,

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die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.

Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.

Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).

Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3137) eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung können die Beteiligten und der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis (Sitz: Neckarelzer Straße 7, 74821 Mosbach) erheben

gez. Bopp, LVD
DS