Stadtverordnete Fabienne Sinick-Sattler vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) hat ihr Mandat als Stadtverordnete mit Schreiben vom 04.08.2023 niedergelegt. An ihre Stelle tritt nach § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des entsprechenden Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen.
Als nächster Bewerber vom Wahlvorschlag der CDU hat Herr Bernd Bergmann auf die Annahme des Mandats verzichtet. Nunmehr stelle ich als nachrückenden Vertreter des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
| Herrn Roland Schaller, Dipl.-Physiker, |
| Oberzent, Stadtteil Rothenberg, Feldstraße 19, |
fest.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r der Stadt Oberzent gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Metzkeil 1, 64760 Oberzent, Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.