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Oberzent aktuell
Ausgabe 37/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Nachfolge des Stadtverordneten Claus Weyrauch (ÜWO) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent

Stadtverordneter Claus Weyrauch vom Wahlvorschlag der Überparteilichen Wählergemeinschaft Oberzent (ÜWO) hat sein Mandat als Stadtverordneter mit Schreiben vom 14.08.2024 niedergelegt. An seine Stelle tritt nach § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des entsprechenden Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen.

Als nächster Bewerber vom Wahlvorschlag der ÜWO hat Herr Udo Glaser auf die Annahme des Mandats verzichtet. Weiterhin habe ich als nächsten nachrückenden Bewerber Herrn Volker Daum festgestellt. Auch Herr Daum hat auf die Annahme des Mandats verzichtet. Nunmehr stelle ich als nachrückenden Vertreter des Wahlvorschlags der Überparteilichen Wählergemeinschaft Oberzent (ÜWO)

Herrn Benjamin Keßler, Diplom-Betriebswirt (BA),

Oberzent, Stadtteil Beerfelden, Freiherr-vom-Stein-Straße 37,

fest.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Stadt Oberzent gem. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Metzkeil 1, 64760 Oberzent, Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Oberzent, den 13. September 2024
Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Oberzent
gez. Schäfer