Stadtverordneter Herr André Bechtold vom Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP) ist aus Oberzent verzogen. Nach § 33 des Kommunalwahlgesetztes verliert der Genannte somit seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung. An seine Stelle tritt nach § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des entsprechenden Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen.
Als nächste Bewerberin vom Wahlvorschlag der FDP hat Frau Birgit Theimer auf die Annahme des Mandats verzichtet. Weiterhin habe ich als nächsten Bewerber Herrn Roland Theimer festgestellt. Auch Herr Theimer hat auf die Annahme des Mandats verzichtet.
Als nachrückenden Vertreter vom Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP) stelle ich hiermit
Herrn Sascha Denniger, Koch,
Oberzent, Stadtteil Gammelsbach, Neckartalstraße 65,
fest.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r der Stadt Oberzent gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Metzkeil 1, 64760 Oberzent, Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.