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Oberzent aktuell
Ausgabe 39/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Oberzent

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hirschhorner Straße 2“, Stadtteil Beerfelden

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent hat in ihrer Sitzung am 22. März 2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gewerbebetriebes beschlossen. Der Planbereich liegt südlich der Firma Braun & Wettberg und süd-westlich des bestehenden Bebauungsplanes „Hirschhorner Straße“. Der Bebauungsplan dient dem Neubau eines ortsansässigen Betriebes und stellt auch erforderliche Erweiterungsmöglich-keiten im Planbereich sicher.

Die Öffentlichkeit wurde bereits in der Zeit vom 6. April 2021 bis 7. Mai 2021 im Rahmen des § 3 (1) BauGB beteiligt. Hierbei wurde über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Die bei dieser Beteiligung eingegangenen Äußerungen hat die Stadtverord-netenversammlung der Stadt Oberzent in ihrer Sitzung am 24. März 2022 beraten und abgewogen und die Ergebnisse zum Teil in den Planentwurf eingearbeitet. Der Planentwurf mit den genannten Änderungen wird nun erneut gem. § 3 (2) BauGB mit Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Zwischenzeitlich konnte durch den Vorhabenträger ein weiteres Grundstück erworben werden; es besteht nun die Möglichkeit, das geplante Gebäude näher an die vorhandene Bebauung heranzurücken. Auch diese Änderung wurde in den vorliegenden Planentwurf bereits eingearbeitet.

Hierdurch wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf des Bebauungsplanes „Hirschhorner Straße 2“, Stadtteil Beerfelden, mit Begründung sowie der Artenschutzprüfung gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG auf die Dauer eines Monats, und zwar vom 10. Oktober 2022 bis 10. November 2022 im Rathaus der Stadt Oberzent, Verwaltungsstandort Rothenberg, Hauptstraße 23, Zi. 3, öffentlich ausgelegt wird. Der Entwurf dieser Satzung mit Begründung kann auch auf der Homepage der Stadt Oberzent und im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden.

Dienststunden:

montags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr,

dienstags, donnerstags

und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

Der Planbereich des Bebauungsplanes ist in nachstehender Planzeichnung gekennzeichnet.

Oberzent, 30.09.2022

Magistrat der Stadt Oberzent

Kehrer, Bürgermeister