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Oberzent aktuell
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Mahnung

Die Stadt Oberzent weist alle Abgabepflichtigen darauf hin, dass folgende Abgaben fällig wurden:

14.09.2025

Grundsteuer B Erhöhungsbetrag

15.09.2025

Grundsteuer A Erhöhungsbetrag

Die Zahlungspflichtigen werden aufgefordert, die Rückstände bis spätestens 03. Oktober 2025 auszugleichen.

Die Bekanntmachung der Fälligkeiten im öffentlichen Gemeindeblatt gilt offiziell als Erinnerung. Wir weisen darauf hin, dass nach Ablauf der Frist das Mahnverfahren eingeleitet wird.

Benutzen Sie bitte das SEPA-Lastschriftverfahren. Hierdurch ist sichergestellt, dass jeweils zur Fälligkeit die Zahlungen ohne weiteres eigenes Zutun geleistet werden und sich mögliche Mahnverfahren erübrigen.