| Betr.: | Nachrücken in den Magistrat der Stadt Oberzent |
Herr Walter Braner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat mit Schreiben vom 04.11.2022 sein Mandat als Magistratsmitglied zum 31.12.2022 niedergelegt.
An seine Stelle tritt nach § 34 des Kommunalwahlgesetzes der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des entsprechenden Wahlvorschlags, es sei denn, die Unterzeichner des Wahlvorschlags beschließen eine andere Reihenfolge des Nachrückens. Auf Grund des Schreibens der Unterzeichner des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.11.2022 stelle ich fest, dass
| Frau Petra Väth | |
| wohnhaft in Oberzent, Gebhardshütte 14 |
in den Magistrat nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Stadtverordnete gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Unterzeichner Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Oberzent, den 27. Januar 2023
Zucht, Stadtverordnetenvorsteher