Bebauungsplan Nr. 3 „Zwischen Lindenallee und Eberbacher Weg, 3. Änderung“,
Ergänzung zur 3. Änderung gem. § 8 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent hat in ihrer Sitzung am 13. September 2022 die Ergänzung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Zwischen Lindenallee und Eberbacher Weg, 3. Änderung“ beschlossen.
Hierdurch wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf der Ergänzung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Zwischen Lindenallee und Eberbacher Weg, 3. Änderung“ mit Begründung auf die Dauer eines Monats, und zwar vom 24. Oktober bis zum 24. November 2022 im Rathaus der Stadt Oberzent, Verwaltungsstandort Rothenberg, Hauptstraße 23, Zi. 3, öffentlich ausgelegt wird. Der Entwurf der Ergänzung zur 3. Änderung des B.-Planes Nr. 3 „Zwischen Lindenallee und Eberbacher Weg, 3. Änderung“ mit Begründung kann auch auf der Homepage der Stadt Oberzent und im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden.
Dienststunden:
montags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr,
dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.
Während der Auslegung wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Äußerungen können schriftlich eingereicht oder bei der Stadtverwaltung mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Oberzent, 14. Oktober 2022
Magistrat der Stadt Oberzent
Kehrer, Bürgermeister