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Oberzent aktuell
Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Gebühren für den Einsatzder Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Oberzent

Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90), jeweils in Verbindung mit den §§ 17 Abs. 3, 61 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) in der Fassung vom 14. Januar 2014 (GVBl. I S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602) sowie der §§ 1 bis 5a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent in ihrer Sitzung vom 12. September 2023 folgende 1. Änderung der Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Oberzent vom 06. August 2018 beschlossen:

Artikel 1

Die Anlage „Gebührenverzeichnis“ zu § 3 der Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Oberzent vom 06.08.2018 wird wie folgt neu gefasst:

„Anlage zu § 3: Gebührenverzeichnis

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Anlage „Gebührenverzeichnis“ zu § 3 der seitherigen Satzung außer Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Oberzent, den 12. September 2023

Der Magistrat der Stadt Oberzent

Kehrer, Bürgermeister