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Oberzent aktuell
Ausgabe 41/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Hinweis für Vermietungen öffentlicher Gebäude

Für die Vermietung gemeindlicher Einrichtungen wie Dorfgemeinschaftshäuser, Bürgerhäuser, Turnhallen, Marktgelände usw. ist ausschließlich das Liegenschaftsamt der Stadt Oberzent zuständig. Veranstaltungen müssen unbedingt rechtzeitig angemeldet werden, damit es nicht zu Doppelbelegungen kommt. Angemeldete Veranstaltungen haben Vorrang! Die Vereine werden gebeten auch jährlich wiederkehrende Veranstaltungen zu melden sowie Änderungen ihrer Übungsstunden mitzuteilen. Das Liegenschaftsamt kann unter der Tel.-Nr. 06068/7590-950 oder per Mail an liefenschaften@stadt-oberzent.de kontaktiert werden.