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Oberzent aktuell
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen allgemein

Aufhebung des Fluchtlinien- und Bebauungsplans in Flur 5, Stadtteil Olfen, aus dem Jahr 1961 (Wolfsdelle) gem. § 2 BauGB
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB

In seiner Sitzung am 12. August 2024 stellte der Magistrat der Stadt Oberzent den vorliegenden Planentwurf zur Aufhebung des Fluchtlinien- und Bebauungsplanes in Flur 5, Stadtteil Olfen, aus dem Jahr 1961 (Wolfsdelle) fest und hat beschlossen, vor Einleitung des förmlichen Verfahrens die Anhörung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen.

Der Fluchtlinien- und Bebauungsplan ist noch rechtskräftig, dieser findet jedoch keine Anwendung mehr bzw. wurde zu keiner Zeit angewandt. Ein Vergleich mit dem Luftbild zeigt, dass weder die Baulinie noch die festgesetzten Grünflächen umgesetzt wurden. Die Grundstücke im Geltungsbereich sollen künftig nach § 34 BauGB beurteilt werden, damit auf diese Weise Rechtssicherheit und Klarheit hergestellt wird. Insofern kann auf die Heranziehung dieses Bebauungsplanes künftig verzichtet werden.

Hierdurch wird bekanntgemacht, dass der Planentwurf zur Aufhebung des Fluchtlinien- und B.-Planes in Flur 5, Stadtteil Olfen, aus dem Jahr 1961 (Wolfsdelle) mit Begründung auf die Dauer eines Monats, und zwar

vom 28. Oktober 2024 bis 29. November 2024

im Rathaus der Stadt Oberzent, Verwaltungsstandort Rothenberg, Hauptstraße 23, 64760 Oberzent, Bauverwaltung, Hochbau und Stadtentwicklung, öffentlich ausgelegt wird.

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Äußerungen können schriftlich eingereicht oder bei der Stadtverwaltung mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Oberzent, 18.10.2024
Magistrat der Stadt Oberzent
Kehrer, Bürgermeister