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Oberzent aktuell
Ausgabe 43/2022
Nachrichten aus dem Rathaus
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Finkenbach und Hinterbach zu neuem Leben erwecken Die Gewässer Finkenbach und Hinterbach in Oberzent werden im Rahmen des Programms „100 wilde Bäche für Hessen“ renaturiert

Die Gewässer Finkenbach und Hinterbach in Oberzent werden im Rahmen des Programms „100 wilde Bäche für Hessen“ renaturiert

Durch menschliche Einflüsse, wie Begradigungen und massiven Gewässerverbau - nicht nur in den Ortslagen - haben Fließgewässer in der Vergangenheit vielfach negative Veränderungen erfahren. Diese Eingriffe haben die Funktionsfähigkeit dieser sensiblen Ökosysteme erheblich beeinträchtigt. "Schnell weg mit dem Wasser" war eine Maxime der Nachkriegsjahre. Der dieser Regel folgende technische Gewässerumbau hatte weitreichende Folgen, die wir alle heute spüren. Dies betrifft nicht nur die schwindende Artenvielfalt in aquatischen Lebensräumen, sondern auch die schnelle Absenkung von Grundwasser und die mangelnde Pufferung in Dürrejahren sowie Hochwasserprobleme.

Einen wesentlichen Bestandteil des nachhaltigen Gewässerschutzes stellt die Herstellung eines naturnahen Zustandes aller Fließgewässer und ihrer Auen dar. Besonders im Fokus steht dabei die Durchwanderbarkeit von Bächen und Flüssen für alle Organismen - von der Mündung bis zur Quelle. Die strukturelle Vielgestaltigkeit und eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt sind der zweite gewichtige Baustein der Gewässerrenaturierung. Besonders mit Maßnahmen, die der dynamischen Eigenentwicklung von Fließgewässern Vorschub leisten, kann hier sehr viel getan werden, beispielsweise durch den gezielten Rückbau der Ufer- und Sohlbefestigungen oder die Einbringung von Totholz.

In Oberzent liegt dabei der Schwerpunkt auf der Herstellung der Durchgängigkeit an ehemaligen Wehren oder Abstürzen. Hierfür wird in einem ersten Schritt ein Fachplaner beauftragt, um Vorschläge für die Renaturierung von Teilen des Finkenbaches und des Hinterbaches zu erarbeiten.

Fließgewässern wieder mehr Raum geben

Der dritte Baustein ist die Flächenverfügbarkeit: Nach dem Motto "Fließgewässer brauchen Raum" sollen den Bächen Uferrandstreifen und Aueflächen zur freien Entwicklung und als natürlichen Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt werden. Hier gibt es die größten Defizite.

Neben den Grundstücken, die sich im Besitz der Stadt befinden, werden auch Grundstücke von Privateigentümern benötigt, um dieses ehrgeizige Ziel voranzubringen. Denn: Gewässerrenaturierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe und geht uns alle an!

Die HLG wird im Auftrag der Stadt Oberzent in der nächsten Zeit an die Grundstückseigentümer herantreten um die Bereitschaft zum Verkauf des (Teil)-Grundstücks abzufragen. Konkret handelt es sich um den Abschnitt des Finkenbachs zwischen Gewässer km 10,7 und 12,3 sowie den Abschnitt des Hinterbachs von Gewässer km 6,4 bis zur Mündung in den Finkenbach.

Hinweis: Die Grundstücke der Stadt Oberzent mit Anschluss an die Gewässer sind nicht verpachtet. Wer die Bewirtschaftung der Flächen zurzeit übernimmt ist unklar. Daher fordert die Stadt Oberzent die Bewirtschafter dieser Flächen auf, sich bei der Stadt zu melden, um die weitere Bewirtschaftung der Flächen zu klären.

DAS PROGRAMM „100 WILDE BÄCHE FÜR HESSEN“:

Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie formuliert als eines ihrer Ziele die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes aller Oberflächengewässer. Die Städte Oberzent und Hirschhorn (Neckar) sind für die Unterhaltung des Finkenbachs und Hinterbachs zuständig und damit für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich.

Um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie voranzubringen, die Öffentlichkeit für das Thema Gewässerökologie und Gewässerschutz zu sensibilisieren und einen Beitrag zur Hessischen Biodiversitätsstrategie zu leisten wurde im Jahr 2019 das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) initiiert. Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs hat sich die Stadt Oberzent mit dem Finkenbach beworben und wurde mit weiteren rund 153 Kommunen für das Programm ausgewählt.

Durch die Teilnahme am Programm erhalten die Kommunen eine umfassende Unterstützung bei den Gewässerrenaturierungen. Dazu wird ihnen, mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG), ein Dienstleister an die Seite gestellt, der sie bei der Maßnahmenumsetzung von der Planungsphase bis zur Bauumsetzung begleitet und bei allen Aufgaben der Bauträgerschaft entlastet.

Weitere Informationen finden Sie auf www.wildebaechehessen.de