| a) | Ausscheiden des Ortsbeiratsmitglieds Uwe Bauer aus dem Ortsbeirat Kortelshütte |
| b) | Ausscheiden des Ortsbeiratsmitglieds Timo Fink aus dem Ortsbeirat Kortelshütte |
| c) | Ausscheiden des Ortsbeiratsmitglieds Marion Leßle aus dem Ortsbeirat Kortelshütte |
| d) | Entfall des Ortsbeirates Kortelshütte für die Dauer der laufenden Wahlzeit |
a) Herr Uwe Bauer vom Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Kortelshütte hat mit Schreiben vom 25.09.2024 mitgeteilt, dass er sein Mandat als Ortsbeiratsmitglied niederlegt. An seine Stelle tritt nach § 34 Abs. 1 bzw. 1a des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit der höchsten Stimmenzahl.
Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich hiermit fest, dass der Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Kortelshütte erschöpft ist und der Sitz somit unbesetzt bleibt.
b) Herr Timo Fink vom Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Kortelshütte hat mit Schreiben vom 27.09.2024 mitgeteilt, dass er sein Mandat als Ortsbeiratsmitglied niederlegt. An seine Stelle tritt nach § 34 Abs. 1 bzw. 1a des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit der höchsten Stimmenzahl.
Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich hiermit fest, dass der Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Kortelshütte erschöpft ist und der Sitz somit unbesetzt bleibt.
c) Frau Marion Leßle vom Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Kortelshütte hat mit Schreiben vom 10.10.2024 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Ortsbeiratsmitglied niederlegt. An ihre Stelle tritt nach § 34 Abs. 1 bzw. 1a des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit der höchsten Stimmenzahl.
Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich hiermit fest, dass der Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Kortelshütte erschöpft ist und der Sitz somit unbesetzt bleibt.
d) Der Ortsbeirat entfällt für die restliche Dauer der laufenden Wahlzeit, wenn dieser in Folge des Ausscheidens von Vertretern nur noch weniger als drei Mitglieder hat. Nach § 82 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) stelle ich fest, dass der Ortsbeirat Kortelshütte nicht mehr die erforderliche Anzahl an Mitgliedern besitzt und dadurch mit sofortiger Wirkung bis zum Ende der laufenden Wahlzeit entfällt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r des Ortsbezirks Kortelshütte gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Metzkeil 1, 64760 Oberzent, Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.