Titel Logo
Oberzent aktuell
Ausgabe 44/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Abrundungssatzung „Unterdorfstraße“, Stadtteil Hesselbach, gem. § 34 (4) Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung)

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bauwunsch von Grundstückseigentümern in der Unterdorfstraße kann nur über eine sogenannte Abrundungssatzung verwirklicht werden. Vor Einleitung des formellen Verfahrens durch die Stadtverordneten führt der Magistrat der Stadt Oberzent die Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durch. Durch die vorgezogene Einholung von Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken sollen Verzögerungen des Verfahrens vermieden werden. Über die formelle Einleitung des Verfahrens entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent.

Hierdurch wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf der Satzung „Unterdorfstraße“, Stadtteil Hesselbach, mit Begründung auf die Dauer eines Monats, und zwar vom 14.11.2022 bis zum 14.12.2022 im Rathaus der Stadt Oberzent, Verwaltungsstandort Rothenberg, Hauptstraße 23, Zi. 3, öffentlich ausgelegt wird. Der Entwurf dieser Satzung mit Begründung kann auch auf der Homepage der Stadt Oberzent und im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden.

Dienststunden:

montags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr,

dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

Während der Auslegung wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Äußerungen können schriftlich eingereicht oder bei der Stadtverwaltung mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Der Planbereich der Satzung ist in nachstehender Planzeichnung gekennzeichnet.

Oberzent, 04.11.2022
Magistrat der Stadt Oberzent
Kehrer, Bürgermeister