Abrundungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) „Alte Chaussee, 1. Änderung“, Stadtteil Falken-Gesäß
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent hat in ihrer Sitzung am 13. September 2022 die Abrundungssatzung „Alte Chaussee, 1. Änderung“ beschlossen. Um eine günstigere Stellung des Gebäudes auf dem Grundstück zu ermöglichen, soll die rückwärtige Baugrenze geringfügig verändert werden. Diese Änderung wurde im Vorfeld einvernehmlich mit der Kreisverwaltung besprochen. Die Stadt Oberzent erwägt, dieser Änderung nachzukommen und führt aus diesem Grunde vorab die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden gem. § 4 (2) BauGB durch. Nach Vorliegen bzw. Abwägung der bei diesen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen kann die Stadt Oberzent abschließend über die beantragte Änderung beschließen.
Hierdurch wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf der Abrundungssatzung „Alte Chaussee, 1. Änderung“, Stadtteil Falken-Gesäß, mit Begründung auf die Dauer eines Monats, und zwar vom 28. November 2022 bis 4. Januar 2023 im Rathaus der Stadt Oberzent, Verwaltungsstandort Rothenberg, Hauptstraße 23, Zi. 3, öffentlich ausgelegt wird. Der Entwurf dieser Satzung mit Begründung kann auch auf der Homepage der Stadt Oberzent und im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden.
| Dienststunden: | montags | von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr, |
| dienstags, donnerstags und freitags | von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr. |
Der Planbereich der Abrundungssatzung in nachstehender Planzeichnung gekennzeichnet.
Oberzent, 18.11.2022
Magistrat der Stadt Oberzent
Kehrer, Bürgermeister