Titel Logo
Oberzent aktuell
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauleitplanung der Stadt Oberzent

Aufhebung des Bebauungsplans in Flur 5, 6, 7

aus den Jahren 31.8.2007 „Golfanlage Beerfelden-Hetzbach, 2. Änderung“ und 18.09.2015 „Golfanlage Beerfelden-Hetzbach, 3. Änderung“, sowie die als Grundlage dienenden Bebauungspläne „Golfanlage Beerfelden-Hetzbach“ und „Golfanlage Beerfelden-Hetzbach, 1. Änderung“ gem. § 2 BauGB

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB

In seiner Sitzung am 28. Oktober 2025 stellte der Magistrat der Stadt Oberzent den vorliegenden Planentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes in Flur 5, 6, 7 aus den Jahren 31.8.2007 „Golfanlage Beerfelden-Hetzbach, 2. Änderung“ und 18.09.2015 „Golfanlage Beerfelden-Hetzbach, 3. Änderung“, sowie die als Grundlage dienenden Bebauungspläne „Golfanlage Beerfelden-Hetzbach“ und „Golfanlage Beerfelden-Hetzbach, 1. Änderung“ fest und hat beschlossen, vor Einleitung des förmlichen Verfahrens die Anhörung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen.

Die Aufhebung der überlagerten Bebauungspläne innerhalb des bisherigen Geltungsbereichs der 2. Änderung wird aufgrund der Auflösung des Vereins „Golf- u. Landclub Buchenhof Hetzbach e. V“ notwendig, um die Flächen anders nutzen zu können.

Die Flächen sollen vorrangig einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden.

Das Clubheim des bisherigen Vereins soll separat verkauft werden, die konkrete Nutzung ist derzeit noch offen. Sie bedarf nach Aufhebung des Bebauungsplans gegebenen Falls eines neuen, passenden Bebauungsplans für diesen Teilbereich.

Die Pläne „Golfanlage Beerfelden-Hetzbach, 2. Änderung“ (Erweiterung der Spielbahnen) und 18.09.2015 „Golfanlage Beerfelden-Hetzbach, 3. Änderung“ (Golfhotel) wurden nie umgesetzt. Zu Herstellung der Rechtssicherheit und Klarheit ist es notwendig alle Bebauungspläne im Geltungsbereich aufzuheben.

Hierdurch wird bekanntgemacht, dass der Planentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes in Flur 5, 6, 7 aus den Jahren 31.8.2007 „Golfanlage Beerfelden-Hetzbach, 2. Änderung“ und 18.09.2015 „Golfanlage Beerfelden-Hetzbach, 3. Änderung“, sowie die als Grundlage dienenden Bebauungspläne „Golfanlage Beerfelden-Hetzbach“ und „Golfanlage Beerfelden-Hetzbach, 1. Änderung“ mit Begründung auf die Dauer eines Monats, und zwar

vom 24. November 2025 bis 14. Januar 2026

im Rathaus der Stadt Oberzent, Verwaltungsstandort Rothenberg, Hauptstraße 23, 64760 Oberzent, Bauverwaltung, Hochbau und Stadtentwicklung, öffentlich ausgelegt wird.

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Während der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Äußerungen können schriftlich eingereicht oder bei der Stadtverwaltung mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Oberzent, 14.11.2025
Magistrat der Stadt Oberzent
Kehrer, Bürgermeister