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Oberzent aktuell
Ausgabe 47/2022
Nachrichten aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidium-Darmstadt

Lärmaktionsplan Hessen

Nach Mitteilung des Regierungspräsidium Darmstadt werden alle 5 Jahre die gesetzlich vorgesehenen Lärmaktionspläne überarbeitet.

Hierbei steht ganz besonders die Beteiligung der Bürger im Rahmen des Verfahrens im Fokus. Viele Bürger sind oftmals durch Verkehrslärm betroffen und können sich so Gehör verschaffen.

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplanes besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Darmstadt auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.

Das Regierungspräsidium bittet um Teilnahme bis zum 22.01.2023. Anregungen können direkt an das Regierungspräsidium gerichtet werden.

Die komplette öffentliche Bekanntmachung, Informationsmaterial und die Teilnahmemöglichkeiten finden sie auf der Website der Stadt Oberzent, auf der Startseite unter ,,Lärmaktionsplanung Hessen“