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Oberzent aktuell
Ausgabe 48/2022
Nachrichten aus dem Rathaus
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Mitteilung der Friedhofsverwaltung

Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass es nicht gestattet ist, am zentralen Denkmal in den Friedpark-Anlagen der Stadt Oberzent Grablichter, Figuren, Laternen, Gestecke, Kunstblumen etc. abzulegen. Es darf lediglich an allgemeinen Gedenktagen (Allerheiligen, Totensonntag) oder persönlichen Gedenktagen (Geburtstag, Todestag) Blumenschmuck in Form von Sträußen (keine Schalen oder Töpfe) abgelegt werden, der nach dem Verblühen wieder weggeräumt werden muss.

Widerrechtlich abgelegte Sachen werden entfernt.