| Betr.: | Nachfolge des Stadtverordneten Alexander Beck (FDP) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent |
Stadtverordneter Alexander Beck vom Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP) ist in den Magistrat der Stadt Oberzent nachgerückt. Aus diesem Grund hat er auf seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet. An seine Stelle tritt nach § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des entsprechenden Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen.
Als nachrückenden Vertreter vom Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP) stelle ich hiermit
Herrn Gerald Schwinn, Kaufmann,
Oberzent, Stadtteil Beerfelden, Hirschhorner Straße 130,
fest.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r der Stadt Oberzent gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Metzkeil 1, 64760 Oberzent, Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Oberzent, den 01. Dezember 2023
Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Oberzent
gez. Schäfer