Aufgrund des § 2 Abs.l Nr.1 Buchstabe a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBI. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBl. S. 421, ber. 2020 S. 112 in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sinngemäß hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Laxbach am 04. November 2025 folgende Festsetzung des Haushaltsplans beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 999.843,-- € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 967.829,-- € |
| mit einem Saldo von (Überschuss) | 32.014,-- € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,-- € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.140,-- € |
| mit einem Saldo von (Fehlbedarf) | 1.140,-- € |
| mit einem Überschuss von | 30.874,-€ |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf (Überschuss) | 170.000,-- € |
| und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,--€ |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 136.500,-- € |
| mit einem Saldo von (Fehlbedarf) | 136.500,-- € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 136.500,-- € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 170.000,-- € |
| mit einem Saldo von (Fehlbedarf) | 33.500,--€ |
| ausgeglichen festgesetzt. | 0,-€ |
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 136.500 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite (Kassenkredite), die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000,-- € festgesetzt.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Die Erstellung eines Stellenplans entfällt; der Verband beschäftigt kein Personal.
Die Verbandsumlage 2025 nach § 25 der Satzung des Abwasserverbandes Laxbach wird 5.650,-- € festgesetzt und verteilt sich auf die Verbandsmitglieder wie folgt:
| Verbandsmitglied | Anteil | Umlage 2025 |
| Stadt Hlirschhorn (Neckar) | 48,49 % | 477.941,68 |
| Stadt Oberzent | 46,91 % | 462.368,42 |
| Stadt Eberbach | 4,60 % | 45.339,90 |
| Summe | 100,00 % | 985.650,00 |