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Oberzent aktuell
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschluss

für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsbeschluss)

Aufgrund des § 2 Abs.l Nr.1 Buchstabe a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBI. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBl. S. 421, ber. 2020 S. 112 in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sinngemäß hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Laxbach am 04. November 2025 folgende Festsetzung des Haushaltsplans beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

999.843,-- €

967.829,-- €

32.014,-- €

0,-- €

1.140,-- €

mit einem Saldo von (Fehlbedarf)

1.140,-- €

30.874,-€

170.000,-- €

0,--€

136.500,-- €

136.500,-- €

136.500,-- €

170.000,-- €

33.500,--€

0,-€

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 136.500 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite (Kassenkredite), die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000,-- € festgesetzt.

§ 5

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 6

Die Erstellung eines Stellenplans entfällt; der Verband beschäftigt kein Personal.

§ 7

Die Verbandsumlage 2025 nach § 25 der Satzung des Abwasserverbandes Laxbach wird 5.650,-- € festgesetzt und verteilt sich auf die Verbandsmitglieder wie folgt:

Hirschhom, den 05. November 2025
Verbandsvorstand des
Abwasserverbandes Laxbach
Martin Hölz-
Verbandsvorsteher