Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Zur Durchführung der Festivals Sound oft the Forest und Circle of Leaves soll die entsprechende Festsetzung im bestehenden Bebauungsplan so geändert werden, dass künftig die seither erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des B.-Planes entfallen können.
Der Bebauungsplan wird demnach nur textlich geändert, und zwar:
Als zulässige Ausnahme wird festgesetzt, dass 2 Musikveranstaltungen (Festivals) auf den im B.-Plan festgesetzten Flächen an 2 aufeinander folgenden Wochenenden einschl. Auf- und Abbau an insgesamt 16 Tagen stattfinden können.
Die vorstehende Regelung wurde einvernehmlich mit dem Kreisbauamt des Odenwaldkreises verfasst.
Hierdurch wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf des Bebauungsplans ‚Marbach Hochwasserrückhaltebecken, Teil 3 Beerfelden‘, 1. Änderung, mit Begründung in der Zeit vom 18.12.2023 bis 26.01.2024 im Rathaus der Stadt Oberzent, Verwaltungsstandort Rothenberg, Hauptstraße 23, Zi. 3, 64760 Oberzent, öffentlich ausgelegt wird. Der Entwurf des B.-Planes mit Begründung kann auch auf der Homepage der Stadt Oberzent und im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden.
| Dienststunden: | Montag und Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr. |
Während der Auslegung wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Äußerungen können schriftlich eingereicht oder bei der Stadtverwaltung mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Oberzent, 8. Dezember 2023
Der Magistrat der Stadt Oberzent
Kehrer, Bürgermeister