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Oberzent aktuell
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Betr.:

a)

Ausscheiden des Ortsbeiratsmitglieds Frank Knecht aus dem Ortsbeirat Kortelshütte

b)

Ausscheiden des Ortsbeiratsmitglieds Heike Götz aus dem Ortsbeirat Kortelshütte

a)

Herr Frank Knecht vom Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Kortelshütte hat mit Schreiben vom 17.12.2022 mitgeteilt, dass er sein Mandat als Ortsbeiratsmitglied niederlegt. An seine Stelle tritt nach § 34 Abs. 1 bzw. 1a des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit der höchsten Stimmenzahl.

Als nächste Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen haben Herr Felix Götz und Frau Sandra Wien auf die Annahme Ihres Mandats verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich hiermit fest, dass der Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Kortelshütte erschöpft ist und der Sitz somit unbesetzt bleibt.

b)

Frau Heike Götz vom Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Kortelshütte hat mit Schreiben vom 04.01.2023 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Ortsbeiratsmitglied niederlegt. An ihre Stelle tritt nach § 34 Abs. 1 bzw. 1a des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit der höchsten Stimmenzahl.

Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich hiermit fest, dass der Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Kortelshütte erschöpft ist und der Sitz somit unbesetzt bleibt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Ortsbezirks Kortelshütte gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Metzkeil 1, 64760 Oberzent, Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Oberzent, den 03. Februar 2023
Der Gemeindewahlleiter
der Stadt Oberzent
gez. Ulrich