Alle Kinder, die in der Zeit vom 02.07.2018 bis 01.07.2019 geboren sind, werden im Sommer 2025 nach § 58 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes schulpflichtig.
Die Kinder sollen die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk es seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit.
Eine Einladung für die Anmeldung und ein kurzes Kennenlernen findet im März/April 2024 in der Schule statt. Alle in obigem Zeitraum geborenen Kinder erhalten eine schriftliche Einladung mit einem Termin, an dem auch weitere Fragen zur Einschulung beantwortet werden.
Kinder, die in der Zeit vom 02.07.2019 bis 01.07.2020 geboren sind, können nach § 58 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Unter Berücksichtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstandes des Kindes und des schulärztlichen Gutachtens wird über die vorzeitige Aufnahme entschieden.
Eltern, die mit dem Gedanken spielen, ihr Kind vorzeitig einzuschulen, werden gebeten, sich bis zum 21.02.2024 unter der Tel. 06275/725 oder per Email (grundschule.rothenberg@odenwaldkreis.de) zu melden.