Öffentliche Bekanntmachung
vom 10.01.2024
Flurbereinigung Mudau-Reisenbach
Neckar-Odenwald-Kreis
Az.: 2.26-4625/B7.14
In der Flurbereinigung Mudau-Reisenbach hat das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen am 11.12.2023 genehmigt. Die Umweltauswirkungen des Vorhabens wurden unter Einbeziehung der Äußerungen der Öffentlichkeit bewertet und berücksichtigt. Es wurden keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen festgestellt.
Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterrichtet. Die Plangenehmigung und eine Ausfertigung des Plans liegen zwei Wochen lang im Rathaus in Mudau zur Einsicht aus.
Die Entscheidung und die zugehörigen Unterlagen können auch auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
Informationen zum Verfahren finden Sie auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung unter dem o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4625).
| gez. Sens, OVR | D.S. |