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Oberzent aktuell
Ausgabe 51/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
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Informationen zur Grundsteuerreform

Das Gesetz zur Grundsteuerreform wurde 2019 verabschiedet und tritt 2025 bundesweit in Kraft. Aktuell beruht die Berechnung der Grundsteuer auf veralteten Einheitswerten von 1964, so dass die Entwicklung der Grundstückspreise zu einer ungleichen Steuerlast bei der Grundsteuer führt. Dem soll mit der Reform entgegen gewirkt werden mit dem Ziel, eine gerechtere Steuerverteilung zu gewährleisten.

Für manche Immobilien-Eigentümer kann es durchaus zu Veränderungen kommen – sie müssen nach der Reform mehr oder auch weniger zahlen. Wie sich die Grundsteuerzahlungen einzelner Steuerpflichtiger ändern wird, kann aktuell noch nicht abschließend gesagt werden.

Bis Ende Dezember 2024 bleiben die aktuellen Grundsteuerbeträge unverändert. Erst zum 1. Januar 2025 gelten die neuen Einheitswerte und den durch die Kommune bestimmten Hebesatz für alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien. Die Datenbasis für die Ermittlung der Hebesätze liegt noch nicht vollständig vor, sodass über deren Höhe noch nichts Konkretes gesagt werden kann.

Die Grundsteuerreform soll für die Kommunen „möglichst aufkommensneutral“ sein. Das heißt: Städte und Gemeinden sollen infolge der Reform nicht zu höheren Einnahmen kommen.