Stadtverordneter Roland Schaller vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) ist in den Magistrat der Stadt Oberzent nachgerückt. Aus diesem Grund hat er auf seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet. An seine Stelle tritt nach § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des entsprechenden Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen.
Als nächste Bewerberin vom Wahlvorschlag der CDU habe ich Frau Ronja Müller festgestellt, welche jedoch aus Oberzent verzogen ist und somit ihre Wählbarkeit verloren hat. Nunmehr stelle ich als nachrückenden Vertreter des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Herrn Uli Breunig, Mechaniker,
Oberzent, Stadtteil Hesselbach, Kailbacher Straße 4,
fest.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Stadt Oberzent gem. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Metzkeil 1, 64760 Oberzent, Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.