Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 werden im Sommer 2027 nach §58 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes schulpflichtig.
Eine Einladung für die Anmeldung wird den Eltern zugesandt.
Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2021 bis 30.06.2022 geboren sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Unter Berücksichtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstandes des Kindes und des schulärztlichen Gutachtens wird über die vorzeitige Aufnahme entschieden.
Eltern, die mit dem Gedanken spielen, ihr Kind vorzeitig einzuschulen, werden gebeten, sich bis zum 27.02.2026 per Email (grundschule.rothenberg@odenwaldkreis.de) zu melden.