Abrundungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) „Alte Chaussee, 1. Änderung“, Stadtteil Falken-Gesäß
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent hat am 31. Januar 2023 die Abrundungssatzung für den Bereich „Alte Chaussee, 1. Änderung“, Stadtteil Falken-Gesäß, mit Begründung gemäß § 5 HGO und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung nach § 34 (4), Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Die Abrundungssatzung tritt nach ortsüblicher Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 10 Abs. 3 und § 13 BauGB wird die Abrundungssatzung einschließlich der Begründung ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Abrundungssatzung mit Begründung kann während der allgemeinen Dienststunden beim Verwaltungsstandort 64760 Oberzent/Rothenberg, Hauptstraße 23, Zimmer 3, eingesehen werden.
Dienststunden sind
montags von 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr,
dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 – 12.00 Uhr,
mittwochs geschlossen
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die Entschädigung von durch die Festsetzungen der Abrundungssatzung oder ihrer Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungs-ansprüche wird hingewiesen. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften nur beachtlich ist, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Oberzent geltend gemacht worden sind. Mängel der Abwägung sind nur beachtlich, wenn sie innerhalb von 7 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Oberzent geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Mit dieser Bekanntmachung, die anstelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird die Abrundungssatzung „Alte Chaussee, 1. Änderung“ mit Begründung rechtsverbindlich.
Oberzent, 17.02.2023
Magistrat der Stadt Oberzent
Kehrer, Bürgermeister