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Oberzent aktuell
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung hier: § 28 Abs. 10 Bundeswahlordnung

„Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden;…“

Es wird bekanntgemacht, dass das Wahlamt der Stadt Oberzent im Rathaus Beerfelden, Metzkeil 1, Zi. 2, am Tage vor der Wahl (22.02.2025) zur Erfüllung der o.g. Aufgaben von 11:00 bis 12:00 Uhr geöffnet hat.