Titel Logo
Oberzent aktuell
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Mahnung

Die Stadt Oberzent weist alle Abgabepflichtigen darauf hin, dass folgende Abgaben fällig wurden:

15.02.2023

Abrechnung und 1. Rate Grundbesitzabgaben

15.02.2023

1. Rate Gewerbesteuervorauszahlungen

15.02.2023

1. Rate Zweitwohnungssteuer

Die Zahlungspflichtigen werden aufgefordert, die Rückstände bis spätestens

03. März 2023

auszugleichen.

Die Bekanntmachung der Fälligkeiten im öffentlichen Gemeindeblatt gilt offiziell als Erinnerung. Wir weisen darauf hin, dass nach Ablauf der Frist das Mahnverfahren eingeleitet wird.

Benutzen Sie bitte das SEPA-Lastschriftverfahren. Hierdurch ist sichergestellt, dass jeweils zur Fälligkeit die Zahlungen ohne weiteres eigenes Zutun geleistet werden und sich mögliche Mahnverfahren erübrigen.