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Oberzent aktuell
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung - Öffentliche Mahnung

Die Stadt Oberzent weist alle Abgabepflichtigen darauf hin, dass folgende Abgaben fällig wurden:

15.02.2025

Abrechnung und 1. Rate Grundbesitzabgaben

15.02.2025

1. Rate Gewerbesteuervorauszahlungen

Die Zahlungspflichtigen werden aufgefordert, die Rückstände bis spätestens

06. März 2025

auszugleichen.

Zudem weisen wir darauf hin, dass zum 01.03.2025 die Hundesteuer fällig wird.

Die Bekanntmachung der Fälligkeiten im öffentlichen Gemeindeblatt gilt offiziell als Erinnerung. Wir weisen darauf hin, dass nach Ablauf der Frist das Mahnverfahren eingeleitet wird.

Benutzen Sie bitte das SEPA-Lastschriftverfahren. Hierdurch ist sichergestellt, dass jeweils zur Fälligkeit die Zahlungen ohne weiteres eigenes Zutun geleistet werden und sich mögliche Mahnverfahren erübrigen.