Die Stadt Oberzent weist alle Abgabepflichtigen darauf hin, dass folgende Abgaben fällig wurden:
| 15.02.2025 | Abrechnung und 1. Rate Grundbesitzabgaben |
| 15.02.2025 | 1. Rate Gewerbesteuervorauszahlungen |
Die Zahlungspflichtigen werden aufgefordert, die Rückstände bis spätestens
06. März 2025
auszugleichen.
Zudem weisen wir darauf hin, dass zum 01.03.2025 die Hundesteuer fällig wird.
Die Bekanntmachung der Fälligkeiten im öffentlichen Gemeindeblatt gilt offiziell als Erinnerung. Wir weisen darauf hin, dass nach Ablauf der Frist das Mahnverfahren eingeleitet wird.
Benutzen Sie bitte das SEPA-Lastschriftverfahren. Hierdurch ist sichergestellt, dass jeweils zur Fälligkeit die Zahlungen ohne weiteres eigenes Zutun geleistet werden und sich mögliche Mahnverfahren erübrigen.